Proteste
Eventuelle Proteste sind spätestens 60 Minuten nach Spielende beim zuständigen Hallenverantwortlichen einzureichen. Die Protestgebühr beträgt € 100,- und ist gleichzeitig zu entrichten. Bei Stattgabe des Protestes wird die Gebühr rückerstattet.
Gegen das Urteil des Schiedsgerichts ist kein weiteres Rechtsmittel möglich und die Gebühr wird nicht rückerstattet.